Informationen zum Thema Coronavirus und Schule

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index


Tipps zum richtigen Verhalten und Vorbeugen durch Beachtung der Hygieneregeln

Das Coronavirus Covid-19 wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung können daher jene Hygienemaßnahmen helfen, die auch bei anderen, klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören:

·        Körperkontakt minimieren (keine Hände schütteln, keine Umarmungen)

·        regelmäßiges Waschen der Hände

·        mit den Händen nicht das Gesicht berühren, damit Erreger nicht über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen können.

·        Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen

·        Wer niesen muss und kein Taschentuch zur Hand hat, sollte Nase und Mund beim Niesen in der Armbeuge verbergen.

Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen

Die Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus liegt in der Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Das NRW-Gesundheitsministerium steht in ständigem Kontakt zur Bundesebene, zu anderen Bundesländern und orientiert sich an den Risikobewertungen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Das RKI in Berlin beobachtet und bewertet die Lage stetig und ist bundesweit die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Corona-Virus. Von dort aus werden Maßnahmen bundesweit koordiniert.

 

Fernbleiben vom Unterricht

Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Eltern treffen die Entscheidung über die Nicht-Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt. Ein entsprechendes Attest ist der Schule vorzulegen.

 

Informationen zum Corona-Virus, Bürgertelefon

Das Robert Koch Institut hat auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Informationen (für Fachleute aber auch für die allgemeine Öffentlichkeit). Auch die Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes halten auf Ihren Internetseiten Informationen bereit.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Corona-Virus unter der Nummer (0211) 855 47 74 geschaltet.

 

Grundschulen der Stadt Hemer