Beurlaubungen
Beurlaubungen vom Unterricht sind gemäß § 43 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW aus wichtigen Gründen möglich und setzen einen vorherigen schriftlichen Antrag der Eltern voraus. Damit eine sorgfältige Prüfung erfolgen kann, reichen Sie bitte Anträge mit angemessenem zeitlichen Vorlauf ein.
Eine Beurlaubung für einen Unterrichtstag kann in der Regel von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer genehmigt werden. Hier reicht ein formloser Antrag per Mail.
Über mehrtägige Beurlaubungen sowie über Anträge unmittelbar vor oder nach den Ferien entscheidet die Schulleitung; solche Beurlaubungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Das offizielle Formular dafür finden Sie hier zum Download.
Für religiöse Feiertage wie das Zuckerfest können die Kinder einen Tag beurlaubt werden. Auch das muss jedes Jahr vorher bei der Klassenlehrkraft beantragt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für einen verlässlichen Schulalltag