Liebe Interessierte,                                                                                              Dezember 2020


zu Beginn des aktuellen Schuljahres 2020/2021 wurden die Schulen verpflichtet, einen organisatorisch-pädagogischen Plan zu erstellen, dass die Gleichwertigkeit des Präsenzunterrichtes und das Lernen in Distanz darstellt und entsprechende Maßnahmen verbindlich festlegt. Dieser Plan ist im Besonderen von den immer wieder aktuellen politischen Entscheidungen abhängig und soll deshalb eher als grundsätzliche Absprache verstanden sein, die keinesfalls vollständig sein kann und den jeweils geltenden Gesetzen und Regelungen des ausgewiesenen Datums entspricht.

Relevante Auszüge:


Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß §52 SchulG

Organisatorisch-pädagogischer Plan

Ausgangssituation ist ein Schulschließung/Lockdown oder Teilschließung oder einzelne Schulkinder, die sich im Lernen aus Distanz befinden.

Grundsatz:

Bei allem ist so zu handeln, dass die Verbindung zum Gesundheitsamt und zu möglichen Kontaktpersonen nicht behindert wird. Dieser Punkt muss jeweils den geltenden gesetzlichen Regelungen und der dann aktuellen Handhabung des zuständigen Kreisgesundheitsamtes angepasst werden.


1.) Informationswege und erste Regelungen

SL informiert …

-      zuerst das Gesundheitsamt (falls die Information nicht vom Gesundheitsamt kam), dann die Bezirksregierung, das Schulamt und den Schulträger.

-      Danach müssen mögliche Kontaktpersonen ausgemacht und laufend dem Gesundheitsamt gemeldet werden

-      anschließend das Gesamtkollegium, die Schulpflegschaftsvorsitzende   

-      die Eltern über die Homepage, per Mail und/oder ggf. telefonisch die Eltern unmittelbar bzw. sehr zeitnah und anschließend in Briefform.

-      3 Briefe sind vorbereitet und werden durch die SL der entsprechenden Situation angepasst verändert und zeitnah an die Eltern versendet.

*1. Brief informiert alle Eltern über eine komplette Schulschließung 

*2. Brief richtet sich an die Eltern, die direkt von einer Teilschließung betroffen sind

*3. Brief richtet sich an die Eltern, die nicht direkt von einer Teilschließung betroffen sind

-      das Schulamt und die Schulkonferenz über die Maßnahmen des Distanzlernens

-      die Eltern über ihre Mitwirkungspflicht im Rahmen des Distanzlernens

Ggf.  bittet SL KL, die Klassenpflegschaftsvorsitzenden telefonisch zu informieren. Falls KL abwesend ist, delegiert SL die Aufgabe oder informiert die Vorsitzenden selbst. Grundsätzlich wird die Aussage aus Gründen des Datenschutzes darauf beschränkt werden:

„An der Wulfertschule haben wir eine Coronasituation, …

   …so dass die gesamte Schule vom zuständigen Gesundheitsamt für ____ (evtl. 

      Zeitangabe) geschlossen wurde   /

   …so dass das zuständige Gesundheitsamt für ___ Klassen / ___ Lehrkräfte Quarantäne angeordnet hat. Weitere Informationen erhalten sie zeitnah über die Homepage, per Mail und/oder Brief der SL…“    

Sollte aufgrund von Quarantäneanordnungen gegenüber Lehrkräften durch das zuständige Gesundheitsamt für eine oder mehrere Klassen keine Unterrichtsversorgung mehr möglich sein, kann SL für eine oder mehrere Klassen das Lernen auf Distanz als kurzfristige Maßnahme anordnen. Eine entsprechende Information an betroffene Eltern erfolgt zeitnah durch die Wulfertschule.  

Grundinformationen hinterlegt SL auf der Startseite der Homepage.


Anmerkungen der Schulleiterin: Dieses Vorgehen wurde im September/Oktober 2020 grundsätzlich in den Schulgremien abgesprochen. Aber schon Mitte Dezember 2020, als der 1. Coronafall an unserer Schule bekannt wurde, beschränkte sich die Handhabung des Kreisgesundheitsamtes ausschließlich auf eine telefonische Beratung. Alles andere musste vom Schulleitungsteam übernommen werden. Dies führte zur Ergänzung und Herausstellung des oben genannten Grundsatzes, so dass die Kontaktwege jeweils angepasst werden müssen.


2.) Personalsituation

…ist durch SL direkt zu eroieren und ggf. neu über einen Vertretungsplan oder einen angepassten Dienstplan zu verteilen. Näheres regelt das schulinterne Vertretungsplankonzept und die Rahmenvorgaben für Dienstpläne. Der Lehrerrat ist in angemessener Weise in beratender Funktion einzubeziehen.

LAA: Ausbildung ermöglichen, freiwilliger, zusätzlicher Einsatz bis zu 6 Stunden im Unterricht möglich. Es ist darauf zu achten, dass keine Nachteile für die Ausbildung entstehen dürfen. (...)

 

4.)               Häusliche Umgebung

Eine entsprechende Abfrage ist im August 2020 erfolgt. Alle KL holen sich darüber alle Infos für jedes Kind der Klasse über die häusliche Situation der techn. und Geräte-Voraussetzungen. Neu hinzugezogene Kinder erhalten jeweils bei der Anmeldung einen entsprechenden Abfragebogen und die Angaben müssen durch entsprechende KL ergänzt werden.

 (...)

6.) Teambildung (...)

 

6.2.) Lerner-Teams

        a) In allen Klassen wird dieser Punkt in den Klassenräten umgehend thematisiert.

            b) Abfrage der Eltern: Welches Kind könnte was bringen, helfen,  „Kontaktperson“ sein?

Die Abfrage erfolgt durch einen Brief (s. Anlage 2). Die Rückmeldungen mit den Helferkindern werden von KL in den Klassenordern hinterlegt. KL ist dafür zuständig, neu angemeldete Kinder zu inkludieren.


7.)   Lernen auf Distanz   

a.) Arbeitspläne

Ein Schulpadlet, auf dem sich jahrgangstypische Aufgaben befinden, wird für alle/ für betroffene Eltern und Kinder von SL freigeschaltet, indem der Link auf der Startseite der Homepage eingestellt wird. Dies stellt die ersten beiden Tage des L.a.D. sicher.

Für jedes Schulkind sind 2 orange Mappen vorhanden, die von KL mit Namen des Kindes und dem Schulnamen versehen worden sind und im Klassenraum bereitgehalten werden. In einem Drive-In-Verfahren sollen die Arbeitspläne abgeholt und bearbeitete zur Kontrolle abgegeben werden. Die Übergabe erfolgt jeweils an beiden Schultüren zu zuvor abgesprochenen Zeiten über die KL oder Vertretungslehrkräfte. Dabei ist immer darauf zu achten, dass Menschenansammlungen auf dem Schulhof vermieden und Abstandsverpflichtungen eingehalten werden.

Jedem Arbeitsplan ist ein Info-/Feedbackblatt (s. Anlage 3) beizulegen und bei Abgabe entsprechend zu bearbeiten bzw. weitere Handlungs-/Kontaktschritte sinnvoll abzuleiten. Jeder Arbeitsplan ist dergestalt, dass er im Umfang einer Schulwoche konzipiert ist, wobei täglich zu erledigenden Aufgaben als Orientierungs- und Strukturierungshilfe klar ersichtlich sein sollen. Förderpläne oder differenziert gestellte Aufgaben sind dabei in Absprache aller Beteiligen -KL/FL/Sonderpädagogen/-Sozialpädagogin- unbedingt sicherzustellen.   

b.) Sicherstellung regelmäßiger Kommunikation

    * Jederzeit per Mail über wulfertschule-hemer@t-online.de

    * Zu Öffnungszeiten des Sekretariats telefonisch über 02372-17811

    * Offene telefonische Sprechstunde der KL oder FL oder SL für Eltern und Kinder über Privatnummern

-      Wenn KL/FL in Quarantäne:     

Jeden Schultag zu den Dienstzeiten oder im Zeitumfang der Dienstzeiten zu individuell festgelegten Zeiten gilt die telefonische Bereitschaft, SL ist zu informieren und stellt diese auf die Homepage ein / Brief und Sprechzeiten werden auf den Arbeitsplänen in der Kopfzeile vermerkt. 

-      Wenn KL/FL/SL im Präsenzunterricht:

Individuell festlegbar, aber mindestens 1 feste Stunde pro Woche gilt die telefonische Bereitschaft, SL wird frühzeitig informiert und veröffentlicht die Angaben zeitnah auf der Homepage.   

-      Bei Teilschließung sind auch Elterneinzelgespräche in der Schule unter Wahrung der Hygienevorgaben und unter Verwendung des Spuckschutzes in Absprache mit SL möglich. Dabei ist der SL immer zur Nachvollziehung möglicher Infektionsketten eine schriftliche Mitteilung mit genauer Namens- und Zeitangabe zu übergeben.

-      Helferkinder werden aktiviert s. 6.2  

-      Bei Vollschließung: Im Umfang des Wochendeputats an mindestens 2 Tagen pro Woche (Vollbeschäftigte an mindestens 3 Tagen/Woche) richten alle KL telefonische Sprechzeiten ein. Diese werden auf dem Deckblatt des Arbeitsplanes und ggf. auf der Homepage veröffentlicht. Unbedingt ist darum zu bitten, dass Eltern diese Kontaktmöglichkeit Ihren Kindern ermöglichen.

 

-      Eine aktive Kontaktaufnahme von KL, ggf FL/SL soll erfolgen, wenn…

      … Eltern / Kinder diese nicht nutzen, aber der Kontakt im Ermessen von  KL/FL/SL notwendig ist

      … wenn keine Arbeitspläne zur Kontrolle zurückgebracht werden

      … wenn gar keine nachvollziehbare Leistung im Distanzlernen erfolgt

 

8.) Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Grundsatz: Von der 1. Klasse an wird der Erwerb der Selbstkompetenzen (s. Anlage 4) grundgelegt, damit eine möglichst selbstständige Bearbeitung und Kontrolle im L.a.D. überhaupt ermöglicht wird. Näheres definieren die entsprechenden Fachcurricula und die angepassten fachbezogenen Leistungsbewertungskonzepte. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsüberprüfung und -bewertung, auch für die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen (i.d.R. in der Bewertung der sonstigen Leistungen), gelten müssen.

Diese Grundsätze müssen den Eltern/Sorgeberechtigten und den Schulkindern von KL/FL jeweils zeitnah auf den möglichen Kontaktwegen transparent gemacht werden, insbesondere soll KL darauf hinwirken, dass die Erledigung der Arbeitspläne in selbstständiger Weise durch das Kind erfolgen soll und dass Eltern bei auftretenden Schwierigkeiten zeitnah zur KL Kontakt aufnehmen oder ihr Kind ermutigen, sein/e KL anzurufen. (...)
  

   

9.) Änderungen / Evaluation 

a.) Neue gesetzliche Vorgaben sollen zeitnah von SL ins Konzept eingepflegt werden.

b.) Arbeitspläne:

Die Feedbackmöglichkeit für die Eltern und Kinder auf dem Deckblatt (s. Anlage 3) werden von KL/FL nach der Abgabe ausgewertet und die Ergebnisse werden ggf. im Folgenden umgesetzt bzw. geändert, um die Arbeitspläne sukzessiv zu verbessern und individuell den Lernbedürfnissen der Kinder anzupassen. Dergleichen gilt auch für die sich aus den Telefonaten mit Kindern/Eltern ergebenen Erkenntnisse.

c.) Nach jeder Anwendung dieses Planes wird den Eltern, Kindern und dem Kollegium die Möglichkeit zum Feedback gegeben. Dies soll für Eltern und Kinder in schriftlicher Form mithilfe der schon im 1. Lockdown erstellten Abfragebögen (s. Anlagen 5-7) erfolgen. Zudem soll die L.a.D.-Situation in den nächst möglichen Klassenratsversammlungen mit den Kindern thematisiert werden. Jede KL fasst die Feedbackergebnisse ihrer/seiner Klasse in einer Übersicht zusammen und stellt diese SL zur Verfügung.

Das Feedback des Kollegiums erfolgt im Rahmen der nächsten Lehrerkonferenz, deren Ergebnisse werden protokolliert. Aus diesen und der jeweiligen Klassenübersichten erstellt SL eine gesamtschulische Ergebnissicherung. Diese wird in einer der nächsten Lehrerkonferenzen besprochen und ggf. daraus weitere Handlungsschritte zur Qualitätssicherung der L.a.D.-Maßnahmen abgeleitet und in der Schulkonferenz und im Schülerparlament besprochen. Die sich daraus ergebenen Erkenntnisse dienen zur Optimierung des Schulprogramms bzw. der darin enthaltenen relevanten Konzepte.